Juli 11, 2018

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radboten GmbH

Die Radboten GmbH (nachstehend Radboten genannt) bietet die Abwicklung von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP-Dienste) aus eigenen Mitteln innerhalb des Stadtbereichs Würzburg. Die Transportaufträge unterliegen den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Die Leistungen und Angebote von Radboten erfolgen auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese seitens Radboten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Radboten behält sich die Annahme eines Auftrages vor.

1. Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Radboten. Radboten stellt sicher, dass die Abwicklung der Warenlieferung auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) in der jeweils gültigen Fassung und dieser AGB erfolgt. Gegenstand eines Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung der zu beförderten Ware an einen Empfänger oder empfangsberechtigten Dritten. Das Be- und Entladen des Transportgutes wird von Radboten durchgeführt.

Befördert werden Sendungen, die für die Lieferung per Fahrrad oder Lastenrad geeignet sind. Beförderungen von Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für welche eine besondere behördliche Genehmigung von Nöten ist, sind ausgeschlossen. Der Transport von Personen, Bargeld, Gefahrgut sowie Lieferungen, die dem Postmonopol unterliegen, sind ausgeschlossen. Waren, Gefahrgüter oder Güter, die gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gefahrgut zugeordnet sind, müssen vom Auftraggeber/ Versender unbedingt zum Transport angemeldet werden. Bei Unterlassen der Anmeldung gilt der Ausschluss vom Transport von Gefahrgütern durch Radboten.

Soweit nicht anders und ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart, können jegliche Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Lieferadresse angetroffen werden. Schriftliche Empfangsbestätigungen, Quittungen oder ähnliches vom Empfänger werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ausgestellt.

2. Auftragsabwicklung

Der Auftraggeber erteilt schriftlich (per E-Mail) oder mündlich (per Telefon) mit allen Details zur jeweiligen Sendung (Termin, Abhol- und Auslieferungsort, Anzahl der Sendungen, Art der Sendung(en), Maße, Gewicht, besondere Eigenschaften, besonderer Umgang mit der Sendung) den Transportauftrag. Die an Radboten übersendeten Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung von Radboten verwendet und verarbeitet.

Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei schriftlicher oder mündlicher Buchungsbestätigung, jedoch spätestens bei Entgegennehmen der zu versendenden Ware.

3. Verpackung der Sendungen

Der Auftraggeber hat die zu transportierenden Sendungen ordnungsgemäß zu verpacken und in einer für den Transport geeigneten, handelsüblichen Verpackung zu übergeben (z. B. Karton, Kiste, Kuvert, Beutel, Tüte, etc.). Güter und Waren, insbesondere technische Geräte müssen sachgemäß (§ 411 & § 414) HGB) gegen Stöße und Schläge in Verpackungen mit ausreichender Innensicherung verpackt werden. Jede Sendung muss bei Abholung vollständig und deutlich lesbar adressiert sein. Zu beachtende Besonderheiten bei der Lieferung müssen schriftlich gekennzeichnet sein. Insbesondere beim Transport von zerbrechlichen und empfindlichen Gütern muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber, bzw. Versender vorgenommen werden.

Mangelhaft oder nicht verpackte Ware wird unter Umständen transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen.

Das Be- und Entladen des Transportguts wird von Radboten durchgeführt.

4. Auslieferung

Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt an angegebener Zustelladresse gegen Unterschrift des bezeichneten Empfängers auf dem Lieferschein, bzw. alternativ gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger.

5. Auslieferungszeitraum

Die Übernahme und Ausführung einer Sendung erfolgt, sobald die Verkehrslage und Disposition dies gestattet. Bestimmte Liefertermine werden nur eingehalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen oder gewisse Wetter- und Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Sperrungen, Streik, außergewöhnliche Verkehrslage, behördliche Verbote und Behinderungen, fehlende oder mangelnde Angaben bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers, entbinden Radboten von jeglicher Laufzeitzusage. In solchen Fällen ist Radboten berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder aufgrund des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die Übernahme und Ausführung von Aufträgen innerhalb einer gewissen Zeit erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarungen und Verträge. Erfolgt dies nicht im Einzelfall, gelten diese AGB und die gesetzlichen Regelungen unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

6. Rücksendung bei Unzustellbarkeit

Vergebliche Anfahrten, wiederholte Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Zustelladressen sowie Warte- oder Ladezeiten werden laut aktueller Tarife oder gesonderter schriftlicher Vereinbarungen berechnet. Selbiges gilt für Rücklieferungen unzustellbarer Sendungen.

7. Beförderungsentgelt

Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen und Beförderungsbedingungen von Radboten. Als Grundlage für die Abrechnung dient die jeweils beauftragte, bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen. Sondervereinbarungen und Sonderkonditionen müssen schriftlich erfolgen. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung fällig, es sei denn es ist bargeldlose Zahlung vereinbart.

Die Zahlung erfolgt wahlweise in Bar oder per EC- oder Kreditkartenzahlung beim Kurierfahrer oder auf Rechnung.

Rechnungsempfänger ist, wenn nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Rechnungen sind bis spätestens zur darauf genannten Frist ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann Radboten für eine weitere Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, die zur Eintreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch Einschalten eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten in Höhe der vollen Anwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zu erstatten.

Einwendungen gegen die Rechnung Seitens des Auftraggebers müssen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung erfolgen. Ist die Frist abgelaufen, gelten die Rechnungen als anerkannt.

8. Haftungszeitraum und Haftungsbedingung

Die Haftung von Radboten bei üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörender Geschäfte unterliegt dem Grunde und der Höhe nach gemäß der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp). Radboten haftet pro Sendung für Schäden welche vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht werden, bzw. für Verlust der Ware bis zu einem Betrag von 500 €, höchstens jedoch bis zum Wert des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes. Bei Schäden im Sinne von § 433 HGB, die nicht „durch Verlust oder Beschädigungen des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist […] in diesem Falle die Haftung begrenzt, und zwar auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.“ Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.

Radboten haftet nur für Schäden, die auf Verschulden von Radboten beruhen. Die Beweislast trägt der Anspruchsteller.

9. Haftungsausschlüsse

Von der Haftung ausgeschlossen, sind Schäden infolge mangelnder oder ungeeigneter Verpackung; Beschädigungen oder Fehlen von Waren, die in Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und deren Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden kann; höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Wetter- und Witterungshindernisse; Transporte von Schmuck, Kunst- und Wertgegenständen; elektrische oder magnetische Beschädigungen, Löschung oder andere Schäden an Magnetplatten, elektronischen oder photographischen Trägermaterialien in jeglicher Form; Bruchschäden an Glas und Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern; mittelbare Schäden.

Eine Haftung ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die die Mitarbeiter von Radboten auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden können, es sei denn der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von Radboten, die seitens des Anspruchstellers nachgewiesen werden muss.

Radboten kann die Haftung insbesondere für Schäden an Sendungen verweigern, wenn diese wider die Vereinbarung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten selbst ein- bzw. ausgeladen wurden.

Radboten haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

10. Haftungsbeschränkungen

Ohne ausdrückliche Wertangabe durch den Auftraggeber bei der Auftragsannahme beschränkt sich die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der beförderten Ware, Dokumente oder Pakete auf den effektiven Wert für den Materialersatz des Objekts, maximal aber auf 500,- € pro Auftrag/ Lieferung.

Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Radboten auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

11. Überschreitung der Lieferfrist

Schäden durch Verspätung in der Ablieferung sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn eine Haftung dafür ausdrücklich durch den Auftraggeber bei der Auftragsannahme unter Angabe eines Termins deklariert und vom Frachtführer dokumentiert wurde. Bei Lieferfristüberschreitungen haftet der Frachtführer (Radboten), soweit ein Verspätungsschaden nachgewiesen ist, nur bei Verschulden von Radboten. Gemäß § 431 HGB ist „die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.“ Höhere Gewalt entbindet Radboten von jeglicher Laufzeitzusage.

12. Reklamationsfristen/ Mängelrüge, Gewährleistung

Offene Mängel bzw. Reklamationen von Beschädigungen oder Fehlmengen haben unverzüglich und in Anwesenheit des Kuriers/ Zustellers durch den Empfänger schriftlich zu erfolgen. Versteckte Mängel sind unverzüglich bei Radboten anzuzeigen, sobald sie entdeckt werden oder auftreten, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der gelieferten Ware. Erfolgt die Mängelrüge nicht unverzüglich, verliert der Empfänger seinen Anspruch auf Behebung des Mangels, Ersatz oder Schadensersatz. Radboten übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

Allgemeine Vorbehalte bei der Annahme, wie z.B ‚nicht kontrolliert‘ oder ‚unter Vorbehalt‘ gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. Radboten ist nicht zur Kontrolle der Ware bezüglich Schäden oder Fehlermengen verpflichtet, insbesondere wenn eine Zählung unzumutbar ist.

13. Verrechnungsverbot

Eine Verrechnung eines evtl. Schadens mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.

14. Stornierung

Verbindlich gebuchte Transportaufträge, die durch Verschulden oder Stornierung des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, müssen in vollem Umfang vergütet werden. Hiervon ausgenommen sind Aufträge, die mindestens 24 Stunden vor Transportbeginn storniert wurden. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an auftrag@radboten.de erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen.

15. Verjährung, Gerichtsstand

Sämtliche Ansprüche gegen Radboten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes.

Die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Würzburg.

16. Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorneherein bedacht.

 Der Auftraggeber erkennt diese Geschäftsbedingungen an.

Stand: 28.11.2021, Änderungen vorbehalten

Radboten GmbH
Berner Straße 2, 97084 Würzburg
+49 931 306 996 00
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